Ablauf

Vom Projektantrag zur Förderung.

Nachdem Ihr Antrag bei der Finanzkommission des Vereins eingegangen ist, erfolgt die Bearbeitung in mehreren Schritten:

Prüfung Ihres Antrags auf Förderung
Alle eingegangenen Anträge werden von Vertretern der Finanzkommission (FK) sorgfältig anhand von vorab festgelegten Richtlinien geprüft. Hierbei wird ein Projektbetreuer festgelegt, der Sie bei Rückfragen und weiterem Klärungsbedarf über die im Antrag gemachten Angaben hinaus kontaktieren wird. Er dient Ihnen auch als Ansprechpartner. Hierzu folgt nach telefonischer Rücksprache gegebenenfalls auch ein persönlicher Besuch Ihres Projekts.

Diskussion und Entscheidung in der FK
Ihr Projektantrag wird auf der nächsten Sitzung der FK vorgestellt und beraten. Es folgt eine Entscheidung, ob und mit welchem Betrag Ihr Projekt seitens des Kieler Spendenparlaments gefördert werden sollte. Die FK spricht dementsprechend eine Förderempfehlung unter Angabe der Höhe und der Art der Unterstützung für die nächste Sitzung des Spendenparlaments aus. Sollte Ihr Projekt nicht gefördert werden können, wird dieser Projektvorschlag nicht ins Parlament eingebracht und Sie erhalten hierüber eine Mitteilung. Für diesen Fall bitten wir um Verständnis, dass wir nur in begrenztem Umfang Projekte fördern können und daher Auswahlentscheidungen treffen müssen.

Einladung zur nächsten Parlamentssitzung
Alle Mitglieder des Spendenparlaments und die Projektvertreter der zur Förderung empfohlenen Projekte erhalten eine Einladung zu der nächsten Parlamentssitzung, die jeweils öffentlich ist. Bitte nehmen Sie sich für diesen Sitzungstermin Zeit, um bei gegebenenfalls auftretenden Fragen seitens der Mitglieder auch persönlich Auskunft geben zu können.

Sitzung des Kieler Spendenparlaments
Die Finanzkommission stellt dem Parlament Ihr Projekt und den Grund Ihres Antrags vor. Bereits vorab erhalten die Parlamentarier eine kurze schriftliche Vorlage. Nach Debatte im Parlament entscheiden die Mitglieder über die Projektförderung und die Höhe des Förderbetrages.

Auszahlung der genehmigten Summe
Unter Einhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen (z. B. Zahlung in mehreren Raten) wird die genehmigte Summe ausbezahlt. In einem Zahlungsbrief wird ein Termin für die Abrechnung mittels Verwendungsnachweis gesetzt.

Realisierung des Projektes durch den Träger
Nach Transfer steht Ihnen das Geld für die Realisierung Ihres im Antrag vorgestellten Projektes unmittelbar zur Verfügung.

Vorlage eines Verwendungsnachweises
Der Träger legt zu einem vereinbarten Termin einen Verwendungsnachweis vor. Überschüssige Beträge können seitens des Kieler Spendenparlaments zurückgefordert werden.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an uns.

 

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