Geldauflagen oder Bußgelder für
wohltätige Projekte in Kiel

Wir würden uns sehr freuen, wenn unsere Arbeit Ihr Vertrauen findet und Sie uns mit der Zuweisung einer Geldauflage unterstützen.

 

Mit der Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern leisten Gerichte und Staatsanwaltschaften einen wertvollen Beitrag zur Arbeit des Kieler Spendenparlaments. Unser Verein fördert Projekte, die wohltätige Zwecke in Kiel verfolgen.

Über die Verwendung der eingegangenen Gelder entscheidet ein ganzes Parlament aus den Mitgliedern. Da das Kieler Spendenparlament ausnahmslos ehrenamtliche arbeitet, können wir versichern, dass die angewiesenen Geldauflagen oder Bußgelder zu 100% den sozialen Maßnahmen in Kiel zugutekommen.

Mit der Entscheidung, Geldauflagen oder Bußgelder an das Kieler Spendenparlament zuzuweisen, unterstützen Sie nicht nur ein einzelnes Projekt – sondern zahlreiche wohltätige und soziale Initiativen in Kiel freuen sich.

 

GELDAUFLAGENKONTO

Bitte verwenden Sie zur Überweisung von Bußgeldern und Geldauflagen dieses Konto:

IBAN: DE58 2105 0170 1002 0087 28

BIC: NOLADE21KIE

 

Das Kieler Spendenparlament ist beim Oberlandesgericht in Schleswig als Empfänger von Geldauflagen oder Bußgeldern gelistet.

 

Ihre Geldauflage ist bei uns in guten Händen. Wir garantieren Ihnen:

  • die zuverlässige und zügige Benachrichtigung über eingehende und ausstehende Zahlungen
  • die strikte Einhaltung der Datenschutzbestimmungen
  • die ausschließliche Verwendung der eingegangenen Gelder für den Satzungszweck
  • die anerkannte Gemeinnützigkeit mit Freistellungsbescheid des Finanzamtes Kiel

Geldauflagenmaterial

Gerne senden wir Ihnen Aufkleber mit unserer Anschrift und Kontonummer sowie die gewünschte Anzahl von speziellen Überweisungsträgern mit dem Hinweis beim Verwendungszweck: "nicht von der Steuer absetzbar“.

Bestellen Sie per Mail: info(at)kieler-spendenparlament.de