Kriterien

Voraussetzungen für einen erfolgreichen Antrag.

Sie wollen ein neues Projekt umsetzen und benötigen finanzielle Unterstützung?

Das Kieler Spendenparlament fördert soziale Projekte, die die Lebensbedingungen von benachteiligten Personengruppen unterstützen und fördern (sozial, gesundheitlich, psychisch, finanziell).

 

Hierfür gelten folgende Kriterien:

 

  • Anträge können nur von steuerbegünstigten, gemeinnützigen Körperschaften gestellt werden.
  • Wir unterstützen Projekte,
    • die überwiegend sozial benachteiligten Kieler Menschen zugute kommen.
    • deren Umsetzung in einem angemessenen Zeitraum realistisch und die beantragte Förderung nachvollziehbar ist.
    • deren finanzielle Förderung ausschließlich für den beantragten Zweck verwendet wird.
    • die auf einem schlüssigen Finanzierungskonzept mit klar umrissenem Finanzbedarf, gegebenenfalls einschließlich Kostenvoranschlägen, basieren.
    • deren Förderung keine Dauerfinanzierung und keine erneute Zuwendung an ein bereits durch das Kieler Spendenparlament e.V. gefördertes Projekt darstellt. Insofern werden auch keine Personalstellen gefördert.
  • Vorzugsweise fördern wir Projekte,
    • mit mittel- bis langfristiger Wirkung.
    • für die keine oder nur schwer erreichbare Finanzierungsalternativen erkennbar sind.
  • Nicht unterstützen können wir leider Anträge mit folgendem Inhalt:
    • allgemeine Sportförderung
    • allgemeine Kulturförderung
    • allgemeine Förderung von Schulen oder Kindertagesstätten

      soweit der Förderantrag als Zielgruppe und inhaltlich nicht im ganz wesentlichen auch auf sozial benachteiligte Kielerinnen und Kieler abzielt
  • Antragsteller und Projektdurchführende
    • erklären sich bereit, mit dem Kieler Spendenparlament e.V. zu kooperieren.
    • wirken bei der Prüfung der Verwendung der finanziellen Förderung mit.
    • stimmen zu, dass das Kieler Spendenparlament e.V. die Unterstützung des Projekts für die Öffentlichkeitsarbeit nutzt (z.B. in Form von Videos oder Fotos).
  • Bereits durchgeführte Projekte können im Nachhinein nicht gefördert werden.
  • Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine Förderung durch das Kieler Spendenparlament e.V.

 

Die Finanzkommission prüft die eingegangenen Anträge anhand der oben dargestellten Förderkriterien und legt die förderfähigen Projektanträge dem Spendenparlament zur abschließenden Genehmigung vor.