Niemand soll alleine sterben
Sterben zu Hause zu ermöglichen ist die vorrangige Zielperspektive der Hospizidee, die durch den teilstationären und stationären Bereich ergänzt wird, wenn die palliative Versorgung zu Hause nicht zu leisten ist.
Das Projekt „Niemand soll alleine sterben – digitale Sterbebegleitung in Zeiten der Corona-Pandemie“ wurde vom Hospiz- und Palliativverband Schleswig-Holstein e.V. auf den Weg gebracht mit dem Ziel, schwersterkrankten Menschen zu Hause, in Kliniken, in stationären Hospizen, aber auch in Pflegeeinrichtungen letzte Kontakte zu An- und Zugehörigen, zu Sterbebegleiter*innen, dem SAPV-Team, zu Seelsorger*innen, Pflegekräften oder betreuenden Mediziner*innen ermöglichen. Das Projekt kann als Angebotserweiterung in der stationären wie der ambulanten Hospizarbeit in Schleswig-Holstein verstanden werden.
Um die Betroffenen mit den Begleitenden niedrigschwellig in Kontakt bringen zu können und eine landesweite Lösung für alle stationäre und ambulanten Versorger anzubieten, entwickelte der Hospiz- und Palliativverband Schleswig-Holstein e.V. in Zusammenarbeit mit dem Städtischen Krankenhaus Kiel und ehrenamtlichen IT-Expert*innen vor allem aus dem Umfeld des Instituts für Informatik an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel ein Konzept, wie durch einfachste Handhabung von speziell eingerichteten Tablet-Computern ein digitaler Kontakt schnell und unkompliziert möglich ist. Das Städtische Krankenhaus nutzt das neue Angebot zum Beispiel für psychoonkologische Begleitungen von Patient*innen oder dafür, dass stationäre Patient*innen Kontakt zu ihren Angehörigen halten können.
Für die Anschaffung dieser dazu notwendigen Android-Tablets, die den Kontakt zwischen Schwersterkrankten – zu Hause, im Krankenhaus, in Hospizen oder in Pflegeeinrichtungen – und ehrenamtlichen Sterbebegleitern, Seelsorgern, Pflegekräften, Ärzten und nicht zuletzt den Angehörigen ermöglichen sollen, benötigen wir finanzielle Unterstützung. Der digitale Kontakt kann persönliche Nähe nicht vollständig ersetzen. Er versteht sich als Ergänzungsangebot, wenn medizinische Verantwortung, Zulassungsbeschränkungen und Kontaktverbote einen physischen Besuch untersagen.
Kurzfristige Entscheidung im Rahmen einer Telefonkonferenz durch Vorstand / Finanzkommission. Förderung aus Feuerwehrtopf im Rahmen der Corona-Krise 2020. Die Mittel wurden aus Geldauflagen aus Strafprozessen zur Verfügung gestellt.
Gefördertes Projekt 2020 • 13.4